Praxis News
Über unsere Online-Rezeption auf dieser Website können Sie uns unabhängig von Sprechzeiten und Telefon so einfach wie "per WhatsApp" bei allen Anliegen erreichen - dies gilt insbesondere auch bei Terminanfragen.
Auf jedem Gerät ohne Installation oder Anmeldung geht das mit nur einem Klick - und das mit höchster Datensicherheit. So entlasten Sie die Telefonzentrale und kommen schneller ans Ziel - egal, ob Terminwunsch, Rezeptbestellung oder anderes Anliegen. Unkompliziert und schnell können Sie Ihre Anfragen platzieren oder Dokumente datenschutzkonform mit uns austauschen.
Neben den Kurzwahl-Möglichkeiten finden Sie eine Chat-Funktion, um rund um die Uhr unsere Praxis zu erreichen. Ihre Anfragen werden am kommenden Arbeitstag zuverlässig und zeitnah beantwortet.
Ihre Kontaktdaten geben Sie nur einmal ein, dann werden diese in Ihrem System gespeichert. Ihr Geburtsdatum gilt als Passwort.
Bitte beachten Sie: Telefonisch sind wir zwischen 8.30 Uhr und 11 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr weiterhin persönlich erreichbar. In den übrigen Zeiten arbeiten wir die Online Anfragen ab.
Und nun frei nach dem Motto: besserer Service für Sie und Entlastung unseres Teams. Probieren Sie es aus!
Bitte benutzen Sie für Ihre Anfragen bei Infekten vorrangig unsere Online-Rezeption über den Button "Termin vereinbaren".
Da aktuell eine Grippewelle über das Land rollt, sind entsprechende Selbsttestungen sehr zu empfehlen.
Wir führen weiterhin vorrangig Video- und Telefonsprechstunden durch für Infektkranke mit sog. banalen Infekten ohne Fieber, Auswurf oder andere schwere Krankheitszeichen.
Die Ausstellung einer AU ist gesetzlich per Telefonsprechstunde ausschließlich für praxiseigene Patienten möglich.
In der gesonderten Präsens-Sprechstunde für Patienten mit schweren Infekten orientieren sich unsere Abläufe an den Erfahrungen mit Atemwegserkrankten der letzten Jahre. Diese sollen einerseits für Sie als unsere Patienten medizinisch sinnvoll sein als auch uns als Team nicht gefährden. Daher halten wir im Rahmen unseres Hausrechts STRIKT an der bewährten hauseigenen FFP2-Maskenpflicht für Infektkranke (Atemwege, Magen-Darm-Infekt etc.) fest. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Unsere grundsätzlichen Empfehlungen :
1. Tragen Sie auch in dieser Herbst-Winter-Saison eine FFP2-Maske bei jedem Infekt der Atemwege. So schützen Sie sich und andere :-)
2. Bei Erkältungssymptomen testen Sie sich ggf. auch noch auf Corona und INFLUENZA. Eine Übermittlung von Testergebnissen an uns ist nicht erforderlich.
In der Praxis führen wir i.d.R. keine Testungen durch.
- Wie bekomme ich die ePA ab 2025?
Sofern Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprochen haben, wird diese von der Krankenkasse automatisch vorbereitet. - Sie können diese ePA in einer App einsehen. Dafür müssen Sie die entsprechende App Ihrer Krankenkasse im App-Store herunterladen. Es werden relativ neue Smartphones/Handys mit aktueller Software benötigt. Dies wird Ihnen im App-Store ggf. angezeigt.
Bitte beachten Sie: jede Krankenkasse hat ihre eigene App! - Um die App zu nutzen, müssen Sie diese freischalten lassen. Auch dies ist wieder krankenkassenspezifisch (z.B. PIN nach Anforderung). Bitte lesen Sie die Anweisungen dazu.
- Nachdem Sie die App heruntergeladen haben, muss diese eingerichtet werden. Sie – und nur Sie – entscheiden, wer welche Daten und für welchen Zeitraum in der ePA einsehen kann. Es handelt sich um eine versichertengeführte ePA. Bitte sperren Sie für andere Nutzer die Leistungsansicht.
- Erst nach Einrichtung Ihrer App können Dokumente hochladen werden. Dabei werden keine Vorberichte o.ä. eingelesen. Es gilt eine Stichtagsregelung. Zuständig für das Hochladen ist der jeweilige Untersucher (also bei einer Vorstellung beim Kardiologen sollte diese Praxis tätig werden). Zusätzlich können Sie selber Vorberichte etc. hinterlegen.
- In Hausarztpraxen wird in der Regel durch Einlesen der Versichertenkarte die ePA automatisch für 90 Tage freigeschaltet.
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Team keinen der obigen Arbeitsschritte für Sie übernehmen kann.
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Bei Interesse an einer Behandlung in der Adipositas-Spezialsprechstunde von Frau Dr. Schilling-Maßmann gilt weiterhin:
Aufgrund sehr begrenzter Aufnahmekapazitäten erkundigen Sie sich vor einer Erstvorstellung bitte IMMER zunächst telefonisch oder per Mail. Erst dann senden Sie uns den Adipositas-Erfassungsbogen zu. Ausnahme: Krankenversicherung bei der Barmer oder IKK (aufgrund eines Sondervertrags ist meistens eine Aufnahme möglich). Termine in der Ernährungsmedizin finden ausschließlich an Mittwoch- und Freitagsvormittagen statt.
Frau Dr. Anna Linge startet ihre Weiterbildungszeit zur Fachärzin in der Allgemeinmedizin (Hausärztin) halbtags bei uns. Lernen Sie Frau Dr. Linge hier ein wenig näher kennen.
Frau Melanie Bohne unterstützt unsere med.Fachangestellten durch ihr breitgefächertes organisatorisches und logistisches Know How.
Wir freuen uns, dass wir beide für unser Team gewinnen konnten!
In den vergangenen Monaten hat sich die Terminvergabe bei Fachärzten drastisch verschlechtert. Wir hören diese Klagen jeden Tag und haben dennoch keinen Einfluss darauf.
Weitere Informationen finden Sie hier
Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Behandlungen ohne Krankenversicherungsnachweis nicht gemacht werden können (Ausnahme: lebensbedrohliche Notfälle).
Fehlende Nachweise binden unendlich Personalkapazität - mehrfach muss um entsprechende Beibringung regelrecht gefleht werden. Trotzdem wird dieser Bitte zum Teil nicht nachgekommen.
Auch wenn mittlerweile vieles digital laufen kann, sind wir im Bestand unserer Praxis auf das Einlesen Ihrer Versicherungskarten vor Behandlungsbeginn angewiesen.
Krankschreibungen, Überweisungen oder Rezepte werden nicht ohne vorherige Vorlage der Karte ausgestellt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir keinerlei Ausnahmen machen werden.
Bitte beachten Sie bitte zunächst folgende grundsätzliche Aspekte:
- Keine Rezeptausstellung mehr möglich ohne vorherige Einlesung Ihrer Versichertenkarte für das aktuelle Quartal.
- Dauerrezepte werden nicht zeitgleich zugestellt. Dies erfolgt in der Regel halbtägig.
Für den Erhalt gibt es folgende sinnvolle Möglichkeiten:
- Sie gehen mit Ihrer Krankenversichertenkarte in die Apotheke und lassen dort alles Weitere machen. SUPER EINFACH :-)
- Wir senden Ihnen eine SMS an Ihre hinterlegte Handynummer (dies kann auch die Nummer eines legitimierten Angehörigen sein).
Diese SMS enthält einen Link, den Sie bitte anklicken. Es öffnet sich eine Seite mit dem Titel CLICKDOC. Sie müssen die APP bitte NICHT herunterladen, sondern gehen auf WEITER. Geben Sie Ihr Geburtsdatum ein – dies muss mit dem des bestellten Rezepts übereinstimmen. Nun haben Sie die Wahl zwischen
In Apotheke vor Ort einlösen oder Rezept online einlösen.
Um die Apotheken vor Ort zu erhalten, schlagen wir vor, die erste Möglichkeit zu wählen 😊
Sie erhalten auf dem Display einen QR-Code, der in der Apotheke ausgelesen wird. Dabei ist zu beachten, dass i.d.R. pro Medikament jeweils ein eigener QR-Code generiert wird.
Unsere Erfahrungen in den ersten Umsetzungswochen sind übrigens wider Erwarten positiv :-)
Zu *:
In der Einführungsphase hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass dies nur für gesetzlich Versicherte und für Medikamente gilt.
Hilfsmittel und Betäubungsmittel müssen weiterhin auf dem althergebrachten Weg rezeptiert werden.
In heutigen Zeiten, in denen unvorgesehen auch in unserem Team Krankheitsausfälle vorkommen können, werden wir unsere Terminvergabe anpassen.
Wir sind der Meinung, dass es aber auch aus medizinischen Gründen für Sie oftmals von Vorteil sein wird, wenn beide Ärzte der Gemeinschaftspraxis Ihr Gesund- und Krankheitsprofil gut kennen. Ein vielfältiger Blick ist für eine optimale Einschätzung und Behandlung hilfreich. Auf diese Weise steigern wir Ihre Versorgungsqualität und sichern gleichzeitig den Erhalt unserer Arbeitsfähigkeit. Wir setzen Ihr Verständnis für diese Regelung voraus, wenn Sie diese Hausarztpraxis wählen.
Desweiteren werden unsere Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis - kurz VERAH - einen Teil der delegierbaren Leistungen übernehmen. Frau Stöhler, Frau Rosenbusch und Frau Antonenko nehmen sich Ihrer Versorgung gerne an.
UND: Wir bieten Ihnen die hausarztzentrierte Versorgung an, die auch dabei hilft, bisherige Strukturen bundesweit zu erhalten. Weitere Infos finden Sie hier.
Seit gut 2 Jahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, einen Teil unserer Sprechstundentermine online zu buchen. Dies hat sich bewährt - entlastet es doch sowohl Ihre Geduld am Telefon als auch unsere Telefonmitarbeiterin.
Ab dem 1.April 2019 haben Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr neuerdings Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.
Bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert. Für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung erbracht worden ist, gilt bis zum 30. September 2019 im Rahmen einer Übergangsfrist noch das bisherige zweijährige Untersuchungsintervall fort.
Pluspunkt für unsere Patienten in den Hausarztverträgen : Es gilt weiter eine Untersuchungsmöglichkeit alle 2 Jahre (Stand 10.04.2019).
Neben einer körperlichen Untersuchung werden Blutzucker, Fettstatus und der Urin analysiert. Des weiteren wird der Impfstatus überprüft und ggf. ergänzt. Im Fokus der Maßnahme steht die Beratung zu Risikofaktoren.
Hier finden Sie eine "Erste Hilfe" -Kurzinfo, damit auch Sie in dem hoffentlich nicht-eintretenden Notfall gut gerüstet sind.

