Praxis News

In heutigen Zeiten, in denen unvorgesehen auch in unserem Team Krankheitsausfälle vorkommen können, werden wir unsere Terminvergabe anpassen.

Wir sind der Meinung, dass es aber auch aus medizinischen Gründen für Sie oftmals von Vorteil sein wird, wenn beide Ärzte der Gemeinschaftspraxis Ihr Gesund- und Krankheitsprofil gut kennen. Ein vielfältiger Blick ist für eine optimale Einschätzung und Behandlung hilfreich.

Desweiteren werden unsere Versorgungsassistentinnen in der Hausarztpraxis - kurz VERAH - einen Teil der delegierbaren Leistungen übernehmen. Frau Stöhler, Frau Rosenbusch und Frau Antonenko nehmen sich Ihrer Versorgung gerne an.

Seit gut 2 Jahren bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, einen Teil unserer Sprechstundentermine online zu buchen. Dies hat sich bewährt - entlastet es doch sowohl Ihre Geduld am Telefon als auch unsere Telefonmitarbeiterin.

Unsere aktuellen Abläufe für Infektpatienten orientieren sich maßgeblich an den Erfahrungen mit Atemwegs- und Coviderkrankten der letzten Monate. Diese sollen einerseits für Sie als unsere Patienten medizinisch sinnvoll sein als auch uns als Team nicht gefährden. Daher werden wir in der Präsens-Infektsprechstunde STRIKT an der FFP2-Maskenpflicht auch nach dem 7.4.2023 festhalten. Bitte tragen Sie daher bei jedem Infekt (Atemwege, Magen-Darm-Infekt etc.) eine FFP2-Maske. Denn jeder Atemwegsinfekt ist ansteckend - nicht nur COVID 19.
Denken Sie bitte auch weiterhin an die Durchführung eines Corona-Schnelltests bei entsprechenden Krankheitszeichen oder Kontakt zu Infizierten an den Vortagen.

Wir bieten weiterhin Videosprechstunden für Infektkranke an.

Gerne senden wir Ihnen Ihre Wiederholungsrezepte oder regelmäßige Überweisungen zu mitbehandelnden Fachärzten weiterhin zu.
Porto ist jedoch nicht über Ihre Versichertenkarte abrechenbar und daher von Ihnen zu entrichten.
Durch die deutliche Portoerhöhung ab dem 1.1.2022 und die Vielzahl an Anforderungen sind wir gezwungen, uns diese Kosten erstatten zu lassen.

Ab dem 1.April 2019 haben Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr neuerdings Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.
Bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert. Für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung erbracht worden ist, gilt bis zum 30. September 2019 im Rahmen einer Übergangsfrist noch das bisherige zweijährige Untersuchungsintervall fort.
Pluspunkt für unsere Patienten in den Hausarztverträgen : Es gilt weiter eine Untersuchungsmöglichkeit alle 2 Jahre (Stand 10.04.2019).

Neben einer körperlichen Untersuchung werden Blutzucker, Fettstatus und der Urin analysiert. Des weiteren wird der Impfstatus überprüft und ggf. ergänzt. Im Fokus der Maßnahme steht die Beratung zu Risikofaktoren.

In regelmäßigen Abständen findet in unserer Praxis ein hausinternes Notfallseminar statt, damit wir für den Ernstfall gewappnet sind.Gestern haben wir uns für Sie auf den neuesten Stand gebracht.
Hier finden Sie eine "Erste Hilfe" -Kurzinfo, damit auch Sie in dem hoffentlich nicht-eintretenden Notfall gut gerüstet sind.

Termin

Um die Wartezeiten möglichst kurz zu halten, bitten wir unsere Patienten möglichst vorab immer einen Termin zu vereinbaren.

Tel 05481/93990
(alternativ online)

Notfälle

Rettungsleitstelle bei lebensbedrohlichem Notfall jederzeit
Tel 112

Bei dringenden medizinischen Notfällen sind wir in der Mittagszeit zu erreichen über die Mobilfunknumme
Tel 0176 - 345 44 2 55

Bitte wenden Sie sich bei sonstigen Notfällen außerhalb der Sprechzeiten an den Ärztlichen Notdienst
Tel 116 117

Alle Notfallkontakte