- Wie bekomme ich die ePA ab 2025?
Sofern Sie nicht bei Ihrer Krankenkasse widersprochen haben, wird diese von der Krankenkasse automatisch vorbereitet. - Sie können diese ePA in einer App einsehen. Dafür müssen Sie die entsprechende App Ihrer Krankenkasse im App-Store herunterladen. Es werden relativ neue Smartphones/Handys mit aktueller Software benötigt. Dies wird Ihnen im App-Store ggf. angezeigt.
Bitte beachten Sie: jede Krankenkasse hat ihre eigene App! - Um die App zu nutzen, müssen Sie diese freischalten lassen. Auch dies ist wieder krankenkassenspezifisch (z.B. PIN nach Anforderung). Bitte lesen Sie die Anweisungen dazu.
- Nachdem Sie die App heruntergeladen haben, muss diese eingerichtet werden. Sie – und nur Sie – entscheiden, wer welche Daten und für welchen Zeitraum in der ePA einsehen kann. Es handelt sich um eine versichertengeführte ePA. Bitte sperren Sie für andere Nutzer die Leistungsansicht.
- Erst nach Einrichtung Ihrer App können Dokumente hochladen werden. Dabei werden keine Vorberichte o.ä. eingelesen. Es gilt eine Stichtagsregelung. Zuständig für das Hochladen ist der jeweilige Untersucher (also bei einer Vorstellung beim Kardiologen sollte diese Praxis tätig werden). Zusätzlich können Sie selber Vorberichte etc. hinterlegen.
- In Hausarztpraxen wird in der Regel durch Einlesen der Versichertenkarte die ePA automatisch für 90 Tage freigeschaltet.
Weitere Informationen finden Sie u.a. hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-digitale-patientenakte-fuer-alle-kommt-57223
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unser Team keinen der obigen Arbeitsschritte für Sie übernehmen kann.