Ab dem 1.April 2019 haben Versicherte zwischen dem vollendeten 18. und vollendeten 35. Lebensjahr neuerdings Anspruch auf eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.
Bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr wird das Untersuchungsintervall von zwei auf drei Jahre verlängert. Für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung erbracht worden ist, gilt bis zum 30. September 2019 im Rahmen einer Übergangsfrist noch das bisherige zweijährige Untersuchungsintervall fort.
Pluspunkt für unsere Patienten in den Hausarztverträgen : Es gilt weiter eine Untersuchungsmöglichkeit alle 2 Jahre (Stand 10.04.2019).
Neben einer körperlichen Untersuchung werden Blutzucker, Fettstatus und der Urin analysiert. Des weiteren wird der Impfstatus überprüft und ggf. ergänzt. Im Fokus der Maßnahme steht die Beratung zu Risikofaktoren.