Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Behandlungen ohne Krankenversicherungsnachweis nicht gemacht werden können (Ausnahme: lebensbedrohliche Notfälle).
Fehlende Nachweise binden unendlich Personalkapazität - mehrfach muss um entsprechende Beibringung regelrecht gefleht werden. Trotzdem wird dieser Bitte zum Teil nicht nachgekommen.
Auch wenn mittlerweile vieles digital laufen kann, sind wir im Bestand unserer Praxis auf das Einlesen Ihrer Versicherungskarten vor Behandlungsbeginn angewiesen.
Krankschreibungen, Überweisungen oder Rezepte werden nicht ohne vorherige Vorlage der Karte ausgestellt.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir keinerlei Ausnahmen machen werden.