Update 7.6.2022: Infektsprechstunde
Unsere aktuellen Abläufe für Infektpatienten orientieren sich an den NRW-Coronaregeln vom 26.05.2022 sowie den Erfahrungen der letzten Monate. Diese sollen einerseits für Sie als unsere Patienten medizinisch sinnvoll sein als auch uns als Team nicht überlasten.
- Ihr "Corona"-Selbst- oder Schnelltest ist positiv - Sie haben entweder keine oder nur milde Erkrankungssymptome:
Rufen Sie uns bitte an oder schreiben eine Mail, damit Sie eine Arbeitsunfähigkeit oder Schulbescheinigung erhalten, und begeben sich eigenverantwortlich in Isolation. Wichtige Infos zur Freitestung finden Sie am Ende dieser Seite.
Für diese Patientengruppe führen wir keine zusätzliche PCR-Testung mehr durch. Wir bitten möglichst um Übermittlung des positiven Testergebnisses Ihres Schnelltests (ggf. PCR) vorzugsweise per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie können eine POC-Bestätigungstestung (oder bei Personal aus medizinisch- pflegerischen Bereich zusätzlich eine PCR-Testung) an einer zertifizierten Teststelle machen lassen, die auch die Meldung an das Gesundheitsamt übernimmt:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Slider/Informationen%20Coronavirus/Coronatests/
Bitte beachten Sie: PCR-Testungen sind nicht mehr zwingend erforderlich - siehe Schaubild. - Sie haben eine Erkältung/einen milden Atemwegsinfekt aber Ihr Schnelltest/Selbsttest ist negativ.
Bitte wiederholen Sie diesen mind. einmal täglich und bleiben für mindestens 3 Tage zuhause.
Melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit oder Schulbescheinigung ausstellen können. - Infektsprechstunde in der Praxis nach telefonischer Terminvereinbarung:
Eine online-Terminvergabe ist für Infektpatienten grundsätzlich ausgeschlossen.
Diese Sondersprechstunde ist für folgende Patientengruppen eingerichtet worden:
- schwere Erkrankungssymptome mit erheblichem Krankheitsgefühl, Fieber und ggf. Luftnot oder Auswurf etc.
- anhaltende oder sich verschlimmernde Beschwerden im Krankheitsverlauf
- Risikopatienten.
Freitestung nach Isolation- Stand 06.05.2022:
Die Isolierung endet grundsätzlich nach zehn Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust).
Die Isolierung kann frühzeitig durch eine frühestens am fünften Tag der Isolierung vorgenommene negative Testung mittels Coronaschnelltest oder PCR-Test bei einer Bürgerteststelle beendet werden, ein Coronaselbsttest ist hierzu nicht ausreichend. Dafür müssen Sie zwingend symptomfrei sein.
Der Testnachweis, welcher zur vorzeitigen Beendigung führt, ist für mindestens einen Monat aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.