Zusendung von Wiederholungsrezepten und -überweisungen
Porto ist nicht über Ihre Krankenversicherung abgedeckt. Bisher haben wir oftmals diese Kosten für Sie übernommen. Durch die deutliche Portoerhöhung ab dem 1.7. 2019 sind wir nun aber gezwungen, uns diese Kosten im Vorfeld erstatten zu lassen. Dafür bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten:
- Quartals-Porto-Flatrate von 5 €/Quartal (gültig für das jeweils laufende Quartal)
- Abgabe von adressierten Freiumschlägen.